Herr Dr. Arnd Wiebusch, LL.M. (Wellington), MBA (Wales), schloss die Fachanwaltslehrgänge für Insolvenzrecht und Handels- & Gesellschaftsrecht sowie den Fachberaterlehrgang Steuerstrafecht der DeutscheAnwaltAkademie erfolgreich ab. Seit mehr als zehn Jahren berät und vertritt er als Rechtsanwalt Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Insolvenzverwalter in diesen Rechtsgebieten. In den letzten Jahren hat er sich zunehmend auf die Bereiche Geschäftsführerhaftung, Insolvenzrecht und Sanierung sowie Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.
Wird eine GmbH oder andere juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Herr Dr. Wiebusch berät zum Vorliegen sowie zur möglichen Abwendung der Insolvenzgründe und begleitet eine etwaige Insolvenzantragstellung.
Geschäftsführer sind im Innenverhältnis (gegenüber der Gesellschaft und dem Insolvenzverwalter) sowie im Außenverhältnis gegenüber Dritten (Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträger etc.) vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Herr Dr. Wiebusch berät und vertritt die Parteien solcher Haftungsverfahren. Mit der Perspektive des Insolvenzverwalters und des D&O-Versicherers ist er dabei bestens vertraut, da Herr Dr. Wiebusch zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn für ein großes Insolvenzverwalterbüro sowie die Vermögensschadenabteilung eines der größten deutschen Versicherungsmakler arbeitete.
Durch die Insolvenzanfechtung können die Gläubigergemeinschaft benachteiligende Rechtshandlungen vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden. Anfechtungsgegner sind zumeist die Gesellschafter oder Geschäftspartner der Insolvenzschuldnerin, für welche die Anfechtung häufig sehr unangenehm ist, da sie teilweise erst nach Jahren geltend gemacht wird und hohe Summen betrifft. Herr Dr. Wiebusch berät und vertritt in diesen Verfahren sowohl Insolvenzverwalter als auch Anfechtungsgegner.
Herr Dr. Wiebusch vertritt Beschuldigte und Angeschuldigte in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Bezug zum Insolvenzrecht. Zentrale Straftatbestände sind hier die Insolvenzverschleppung und die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Daneben kommen Bankrottdelikte sowie die Hinterziehung bzw. Verkürzung von Steuern regelmäßig vor.
Herr Dr. Wiebusch entwickelt Lösungen, um ein in die Krise geratenes Unternehmen wieder auf den richtigen Weg zu bringen oder seine ertragsfähigen Teile zu retten. Sollte dies nicht außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich oder sinnvoll sein, erarbeitet er eine Strategie zur Nutzung der Instrumente der übertragenden Sanierung, des Schutzschirmverfahrens, der Eigenverwaltung und/oder des Insolvenzplanverfahrens. Herr Dr. Wiebusch verfügt über ein Netzwerk geeigneter Insolvenzverwalter/Sachwalter, was von maßgeblicher Bedeutung für den Erfolg des Verfahrens ist.
Herr Dr. Wiebusch berät bei der Gründung von Gesellschaften, der Umstrukturierung von Unternehmen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A), Gesellschafterstreitigkeiten und Streitigkeiten der Gesellschaft sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge. Die Beratung erfolgt hier jeweils in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern.
GRUNDSTÜCKSRECHT (Kauf und Verkauf sowohl von bebauten als auch unbebauten Grundtücken und Eigentumswohnungen, Bauträgerkaufverträge, Grundschulden und Hypotheken),
ERBRECHT (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsregelungen, Erbausschlagung und Erbscheinsverfahren) und
EHE- UND FAMILIENRECHT (Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
tätig sowie in anderen Rechtsangelegenheiten zuständig für die vorsorgende Rechtsbetreuung, den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften und elektronische Anmeldungen zum Handelsregister.